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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärung
der edrive carsharing AG

1.  ALLGEMEIN

Besten Dank für das Interesse und das Vertrauen, das Sie der edrive carsharing AG entgegenbringen. Wir empfehlen Ihnen, die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sorgfältig durchzulesen.

1.1  Plattform «edrive carsharing»
Die edrive carsharing AG bietet auf der Plattform «edrive carsharing» sowohl eigene Mietfahrzeuge als auch solche von Drittanbietern an. Mietfahrzeuge von Drittanbietern werden auf der Plattform «edrive carsharing» speziell als solche gekennzeichnet und können über das Reservationssystem gebucht (Ziff. 5) und mit der Kundenkarte geöffnet (Ziff. 4) werden.

1.2  Mietwagen-Drittanbieter
Für die Nutzung von Mietfahrzeugen von Drittanbietern tritt die edrive carsharing AG nur als Vermittlerin auf. Der Mietvertrag kommt dabei ausschliesslich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Mietwagen-Drittanbieter zustande und es gelten für das Mietverhältnis die AGB des Mietwagen-Drittanbieters. Vorliegende AGB kommen in einem solchen Fall lediglich ergänzend zur Anwendung (insb. für die Nutzung der Plattform «edrive carsharing).

Die Abrechnung für die Benutzung von Drittanbieter-Mietfahrzeugen erfolgt durch die edrive carsharing AG gemäss den vorliegenden AGB. Auf der monatlichen Rechnung (Ziff. 8.1) sind die Kosten für Drittanbieter-Mietfahrzeuge explizit als solche ausgewiesen. Durch die vollständige Bezahlung der durch die edrive carsharing AG ausgestellten Rechnung wird der Kunde von seiner Zahlungspflicht gegenüber dem Drittanbieter befreit.

2.  GELTUNGSBEREICH

Diese AGB gelten ohne explizite anderslautende individuelle Vereinbarung für alle vertraglichen Beziehungen zwischen dem Nutzer und der edrive carsharing AG, insbesondere für den Kundenvertrag (inkl. dessen Abschluss) und die Nutzung von Carsharing-Angeboten mit Fahrzeugen von der edrive carsharing AG.

Diese AGB bilden die vertragliche Basis zwischen Ihnen als Kunde und der edrive carsharing AG. Für die Angebote von edrive carsharing AG gelten jeweils die Tarife und Gebühren zum Zeitpunkt der Nutzung. Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen der Gemeinde und oder des Kunden, welche diesen AGB entgegenstehen oder davon abweichen, gelten ohne ausdrückliche schriftliche Erklärung von edrive carsharing AG als nicht akzeptiert, auch wenn die entsprechenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden zu einem späteren Zeitpunkt als Grundlage für die Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und der edrive carsharing AG eingeführt worden sind.

3.  VERTRAGSABSCHLUSS

Der Vertrag zwischen dem Kunden und der edrive carsharing AG kommt mit der vorbehaltlosen Annahme der Anmeldung durch die edrive carsharing AG zustande. Sowohl die Anmeldung als auch die Anmeldebestätigung kann nur schriftlich erfolgen. Alle eingehenden Anträge werden beim Dienstleister "intrum" einer Bonitätsprüfung unterzogen. Der Erhalt der Anmeldebestätigung zeigt dem Kunden an, dass seine Anmeldung bei der edrive carsharing AG eingetroffen ist, von der edrive carsharing AG angenommen wurde und der Vertrag somit zustande gekommen ist. Erst ab diesem Zeitpunkt können die Angebote von der edrive carsharing AG genutzt werden. Die Anmeldung muss vollständig online ausgefüllt und mit einem gültigen Führerausweis (mindestens Kategorie B) als Beilage an edrive carsharing AG übermittelt werden. Nur vollständige und eigenhändig unterzeichnete Anmeldungen können bearbeitet werden.

4.  Kundenkarte

4.1  Neue Kunden erhalten bei der Anmeldung eine Kundenkarte, welche den Zugang zu den mit Bordcomputern ausgestatteten Fahrzeugen ermöglicht.

4.2  Kartenverfall, -verlust und -ersatz.

  • Geht die Kundenkarte verloren oder wird sie gestohlen, ist dies unverzüglich zu melden.
  • edrive carsharing AG behält sich vor, die Kundenkarte jederzeit und ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen oder zu sperren (Entzug der Nutzungsberechtigung). Ab Datum der Sperrung verliert die Kundenkarte ihre Gültigkeit für den Bezug von Dienstleistungen. Bestehende Reservationen werden von der edrive carsharing AG annulliert. Die Reduktion bereits entstandener Forderungen von edrive carsharing AG und/oder die Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen sind ausgeschlossen.
  • Jegliche Verwendung einer ungültig gewordenen Kundenkarte ist unzulässig. Schadenersatz sowie strafrechtliche Folgen bleiben vorbehalten.

5.  RESERVATION

5.1  Der Kunde muss das Fahrzeug an dem von ihm gewünschten Standort vor Fahrtantritt über das edrive carsharing AG- Reservationssystem reservieren.

5.2  Die Berechnung der gefahrenen Kilometer beginnt und endet beim jeweiligen Standort. Es ist bei der Reservation genügend Zeit einzurechnen, um eine pünktliche Fahrzeugrückgabe zu gewährleisten.

5.3  Der Kunde ist ab Übernahme bis zur Rückgabe des Fahrzeuges für dieses verantwortlich. Fahrzeuge müssen wieder an den Ausgangsstandort zurückgebracht werden. Es muss auf dem gleichen Park Feld wieder abgestellt werden. Fahrzeuge der edrive carsharing AG dürfen nicht zurückgelassen oder an einen anderen als den ursprünglichen Standort zurückgebracht werden (z.B. bei Pannen, Baustellen etc.).

5.4  Einwegfahrten sind nicht möglich.

5.5  Eine Differenz im Kilometerstand zwischen dem vom Bordcomputer ermittelten Wert und dem Kilometer-Zähler des Fahrzeuges von bis zu 5% wird als systembedingt anerkannt. Der vom Bordcomputer ermittelte Wert geht in einem solchen Fall vor.

5.6  Für Reservationskürzungen oder -annullierungen werden die regulären Tarife gemäss der jeweiligen Regelung in Rechnung gestellt. Die Anfrage zur Reservationsverlängerung muss vor Ablauf der Reservation erfolgen.

5.7  Aus hygienischen Gründen dürfen Tiere ausschliesslich in geeigneten Transportbehältern oder auf einer Decke befördert werden. Das Fahrzeug ist anschliessend auf eigene Kosten gründlich zu reinigen und zu lüften. Bei Nichteinhaltung wird die Reinigung veranlasst und dem Kunden samt Gebühr vollumfänglich in Rechnung gestellt.

5.8  Personenwagen dürfen ausschliesslich für Personentransporte genutzt werden.

5.9  Sämtliche durch unsachgemässe oder zweckwidrige Nutzung der Fahrzeuge entstandenen Schäden werden vollumfänglich dem Kunden in Rechnung gestellt.

6.  FAHRZEUGNUTZUNG

6.1  Als Fahrzeugnutzung gilt die Zeitperiode zwischen der Fahrzeugabholung und der Fahrzeugrückgabe. Weiter gilt als Fahrzeugnutzung jede Handlung im Zusammenhang mit der Verwendung von edrive carsharing AG -Fahrzeugen.

6.2  Befindet sich das reservierte Fahrzeug nicht am Standort, ist umgehend die edrive carsharing AG zu informieren.

6.3  edrive carsharing AG Fahrzeuge dürfen weder in einem durch Alkohol, Medikamente oder Drogen beeinträchtigten Zustand noch in einem sonstigen, die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigenden Zustand (z.B. Übermüdung oder Erkrankung) gefahren werden.

6.4  Vor Fahrtantritt hat sich der Kunde gemäss Strassenverkehrsgesetz zu vergewissern, dass sich das Fahrzeug in betriebssicherem Zustand befindet. Liegen kleine Mängel vor oder sind Unterhaltsarbeiten vorzunehmen, ist das weitere Vorgehen vor Antritt der Fahrt mit der edrive carsharing ag abzusprechen.

6.5  Schäden und sicherheitstechnisch relevante Defekte sind vor Fahrtantritt unverzüglich an die edrive carsharing AG zu melden (vgl. Ziff. 9).

6.6  Rauchen ist in den edrive carsharing AG -Fahrzeugen explizit verboten.

6.7  edrive carsharing AG Fahrzeuge dürfen nicht genutzt werden

  • um ein anderes Fahrzeug zu ziehen oder sonst zu bewegen
  • für Taxifahrten
  • bei Motorsportveranstaltungen oder anderen Wettbewerben
  • im überladenen Zustand, d.h. mit einer Personenzahl oder Nutzlast, welche die im Fahrzeugausweis angegebenen Werte übersteigt
  • um Gefahrenstoffe aller Art zu transportieren
  • für Fahrten im Gelände oder auf nicht öffentlichen Strassen (z.B. Bergstrassen)
  • an Demonstrationen oder Kundgebungen
  • als Werbeträger

Sämtliche allfällige Ausnahmen dieser Nutzungsordnung bedürfen der Bewilligung der edrive carsharing AG.

7.  FAHRZEUGRÜCKGABE

7.1  Das Fahrzeug muss spätestens am Ende der Reservationszeit in sauberem und betriebsbereitem Zustand am ursprünglichen Standort sein. Ist eine fristgerechte Rückgabe des Fahrzeuges nicht möglich, ist die edrive carsharing AG umgehend vor Ende der Reservationszeit zu informieren. Bei verspäteter Fahrzeugrückgabe hat der Kunde zusätzlich zum Stundentarif eine Strafgebühr zu entrichten.

7.2  Nach Rückgabe des Fahrzeugs sind sämtliche batteriebetriebenen Geräte auszuschalten und Fenster und Türen korrekt zu schliessen. Kleinere Mängel sind der edrive carsharing AG unverzüglich zu melden

7.3  Gilt nur für unsere Hybrid-Fahrzeuge

Beträgt der Tankinhalt bei der Fahrzeugrückgabe weniger als ein Drittel, ist das Fahrzeug aufzutanken. Bei Nichtbeachten wird eine Gebühr erhoben. Für das Tanken ist die im Displaygehäuse des Bordcomputers oder im dafür vorgesehenen Platz steckende Tankkarte zu benutzen. Während der gesamten Reservationsdauer haftet der Kunde für die Tankkarte. Der Kunde hat darauf zu achten, dass eine Betankung ausschliesslich mit dem für das Fahrzeug vorgesehenen Treibstoff erfolgt. Bei Missachtung werden dem Kunden die durch die Falschbetankung entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Die Tankkarte ist nach Gebrauch umgehend an den dafür vorgesehenen Platz zurückzulegen bzw. einzustecken. Der Kunde wird für die von ihm verlorene Tankkarte haftbar gemacht. Barbetankungen werden gegen Originalbeleg (mit Name, Kunden-Nummer und Fahrzeug-Nummer versehen) mit der nächstmöglichen Fahrtenrechnung rückvergütet. Die Tankkarte darf ausschliesslich für das Betanken des edrive carsharing AG -Fahrzeuges verwendet werden. Ein Missbrauch der Tankkarte (wie

z.B. die Verwendung für die Betankung eines Drittfahrzeugs) kann zu einer Anzeige führen. Die aus einem Missbrauch resultierenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

7.4  Alle Elektrofahrzeuge der edrive carsharing AG müssen nach jeder Fahrt an der Ladestation angeschlossen werden und mit der im Fahrzeug deponierten Karte geladen werden.

7.5  Das regelmässige Warten und Reinigen der Fahrzeuge übernimmt die edrive carsharing AG.

7.6  Selbst verursachte, deutlich sichtbare Verschmutzungen, aussen wie innen, sind vom Kunden während der reservierten Zeit auf eigene Kosten zu entfernen. Bei Unterlassen des Entfernens von selbstverursachten Verschmutzungen behalten wir uns vor den Reinigungsaufwand dem Mieter in Rechnung zu stellt.

7.7  Im Übrigen haftet die edrive carsharing AG für die Folgen von Mängeln am System (Bordcomputer oder Reservierungssystem) nur, sofern sie ein Verschulden trifft. edrive carsharing AG steht der Nachweis offen, dass sie kein Verschulden trifft. Das gleiche gilt für Mängelfolgeschäden aufgrund von Mängeln an den Fahrzeugen. Vorbehalten bleiben die Haftungsbestimmungen gemäss Strassenverkehrsrecht im Falle von Unfällen.

7.8  Für im Fahrzeug vergessene oder gestohlene Gegenstände wird von der edrive carsharing AG keine Haftung übernommen.

8.  EDRIVE CARSHARING AG-RECHNUNG

8.1  Die Rechnungsstellung erfolgt betragsabhängig monatlich. Die Rechnung wird per E-Mail versendet und kann auch Leistungen von Mietwagen-Drittanbietern enthalten, sofern dies die AGB des jeweiligen Mietwagen-Drittanbieters vorsehen. Positionen für Leistungen von Mietwagen-Drittanbieter sind in der Rechnung explizit als solche ausgewiesen.

8.2  Die Dienstleistungen werden mit der Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Diese ist netto innert der auf den Rechnungen vermerkten Fristen zu begleichen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist tritt für die gesamte ausstehende Forderung ohne Mahnung automatisch der Verzug ein. edrive carsharing AG ist berechtigt, eine Gebühr zu erheben.

8.3  Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen von der edrive carsharing AG nur soweit in Anspruch zu nehmen, als er zur fristgerechten Bezahlung der Rechnungen in der Lage ist.

8.4  Reklamationen bezüglich der Richtigkeit der Rechnungsstellung haben innert fünfzehn (15) Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen, ansonsten gilt diese als akzeptiert. Dies gilt auch für zu beanstandende Positionen von Mietwagen-Drittanbieter. Nachfakturierungen sind möglich. Dienstleistungen der gleichen Zeitspanne können mit verschiedenen Rechnungen fakturiert werden.

8.5  Unbezahlte Rechnungen können ungeachtet davon, ob eine Mahnung erfolgt oder nicht, ohne vorgängige Information zur Sistierung der Nutzungsberechtigung für die Plattform «edrive carsharing» führen. Darüber hinaus behält sich die edrive carsharing AG in diesen Fällen das Recht vor, jederzeit Kunden die Nutzungsberechtigung für edrive carsharing AG-Dienstleistungen fristlos zu entziehen, bestehende Reservationen zu annullieren und die Registrierung für ungültig zu erklären. Vorliegende Ziffer gilt auch für unbezahlte Rechnungen von Mietwagen-Drittanbieter, die durch die edrive carsharing AG versendet werden.

8.6  Die Sistierung und der Entzug der Nutzungsberechtigung, die Annullierungen bestehender Reservationen, die Kündigung des Nutzervertrags und/oder der Ausschluss säumiger Zahler durch die edrive carsharing AG im Sinne von Ziff. 8.6 oben, berechtigen weder zur Reduktion bereits entstandener Forderungen durch die edrive carsharing AG, noch zur Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

9.  PANNEN UND UNFÄLLE MIT DEM EDRIVE CARSHARING AG- FAHRZEUG

9.1  Treten Defekte, Schäden oder andere Unregelmässigkeiten (zusammengefasst als «Pannen») auf, welche die Weiterfahrt und/oder die Sicherheit der Insassen nicht beeinträchtigen, so sind diese dem 24h-Pannendienst sowie der edrive carsharing AG unverzüglich zu melden (vgl. Ziff. 9 b).

9.2  Bei Pannen oder Unfällen, welche die Weiterfahrt erschweren oder gar verunmöglichen und/oder die Sicherheit der Insassen gefährden, ist das Vorgehen umgehend mit der 24h-Hotline und edrive carsharing AG abzusprechen (vgl. Ziff. 9).

Allgemein gilt:

  • Die 24h-Hotline und edrive carsharing AG muss umgehend benachrichtigt werden.
  • Bei jedem Unfall muss ein europäisches Unfallprotokoll ausgefüllt werden (Formular ist im Fahrzeug). Das Formular ist umgehend an edrive carsharing AG zu senden.
  • Der Fahrer darf keine Schuldanerkennung unterschreiben. Sie wird von edrive carsharing ag nicht übernommen
  • Reparaturaufträge dürfen nur durch edrive carsharing AG und Drittanbieter erteilt werden. Es ist grundsätzlich nicht gestattet, dass der Kunde einen Schaden am edrive carsharing AG Fahrzeug selbst reparieren lässt.
  • Ein Pannendienst im In- und Ausland darf ausschliesslich durch die 24h-Hotline oder edrive carsharing AG aufgeboten werden. Andernfalls wird edrive carsharing AG die Kosten des Pannendienstes nicht übernehmen bzw. dem Kunden in Rechnung stellen.

9.3  Beim Aufleuchten von Warnlampen ist das Fahrzeug umgehend zu stoppen und edrive carsharing AG für weitere Anweisungen zu kontaktieren. Es darf nicht mehr gefahren werden.

9.4  Aufgrund von fahrlässiger Handhabung verursachte Betriebsschäden (z.B. selbst verursachte Reifenschäden oder mechanisch verursachte Schäden durch falsche Fahrzeugbedienung und die damit verbundenen Folgekosten sind nicht durch die Versicherung gedeckt und werden vollumfänglich dem Kunden verrechnet.

9.5  Steht das Fahrzeug wegen Panne, Unfall, Stau oder höherer Gewalt dem betroffenen oder nachfolgenden Kunden nicht zur Verfügung, ist die edrive carsharing AG berechtigt, Rückgriff auf den Kunden zu nehmen, der in schuldhafter Weise, die Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs verursacht hat.

10.  SCHÄDEN AN EDRIVE CARSHARING AG-FAHRZEUGEN

10.1  Der Kunde hat edrive carsharing AG für Schäden am Fahrzeug, welche er in Verletzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder durch unsachgemässen Gebrauch verursacht, vollumfänglich Ersatz zu leisten.

10.2  Im Schadenfall ist umgehend edrive carsharing AG per E-Mail zu benachrichtigen.

10.3  Liegt weder eine Schadenmeldung noch ein Polizeirapport vor, ist edrive carsharing AG berechtigt, dem Kunden, der das Fahrzeug vor der Schadensfeststellung zuletzt genutzt hat, als Schadensverursacher zu betrachten und entsprechend zur Verantwortung zu ziehen. Zu diesem Zweck kann edrive carsharing AG auf die elektronische Fahrtenaufzeichnung zurückgreifen. Dem Kunden steht der Gegenbeweis offen.

10.4  Hat der Kunde weder absichtlich noch grob fahrlässig gehandelt, werden allfällige Versicherungsleistungen, die edrive carsharing AG erhältlich machen kann, auf die Schadenersatzleistung des Kunden angerechnet.

10.5  In jedem Fall bleibt die Belastung des Kunden mit Schadenersatzforderungen von edrive carsharing AG im Umfang des Versicherungsselbstbehaltes vorbehalten. Schäden werden nach Ermessen von edrive carsharing AG und deren Versicherungsgesellschaft repariert.

11.  VERSICHERUNGSLEISTUNGEN UND HAFTUNG

11.1  edrive carsharing AG versichert die zur Nutzung zur Verfügung gestellten Fahrzeuge gemäss den Vorschriften des Strassenverkehrsrechts. Sie schliesst dazu für jedes Fahrzeug eine Haftpflicht-, Vollkaskoversicherung ab.

11.2  Im Schadenfall bestehen folgende Versicherungsleistungen aus Schadenfällen mit edrive carsharing AG Fahrzeugen:

  • edrive carsharing AG Kunden sind bei einem Unfall haftpflicht- und vollkaskoversichert.

11.3  Durch die Haftpflichtversicherung sind im Rahmen der Versicherungssummen Personen- und Sachschäden von Dritten gedeckt, die durch

den Betrieb eines edrive carsharing AG-Fahrzeuges an Dritten verursacht werden. Für den darüber hinaus gehenden Schaden kann die edrive carsharing AG auf den Kunden Rückgriff nehmen, sofern dieser schuldhaft gehandelt hat.

11.4  Durch die Kaskoversicherung sind folgende Schäden an edrive carsharing AG-Fahrzeugen versichert:

  • Deckung Vollkasko: Gewaltsame Beschädigung (Unfallschäden)
  • Deckung Teilkasko: Diebstahl-, Feuer- und Elementarschäden, Glas-, Tier-, Schneerutschschäden, Schäden durch mutwillige Handlungen von Dritten (Polizeirapport erforderlich, andernfalls vgl. Ziff. 9 3)

11.5  Bezüglich Selbstbehalt gelangt grundsätzlich die folgende Regelung zur Anwendung:

  • Selbstbehalt Haftpflichtversicherung pro Schadenfall CHF 500.00
  • Selbstbehalt Vollkaskoversicherung pro Schadenfall CHF 1’000.00
  • Selbstbehalt bei Teilkaskoschäden CHF 0.00
  • Maximaler Selbstbehalt pro Schadenfall CHF 1’500.00

Sonderfälle: Zusätzlicher Selbstbehalt für Junglenker (Kunden unter 25 Jahren) CHF 500.00

11.6  Regressansprüche von edrive carsharing AG:

Hat die edrive carsharing AG aufgrund der Motorfahrzeughalter- Haftpflicht oder aus anderen Gründen für ein vom Kunden verursachtes Schadensereignis einzustehen, bleibt der Rückgriff auf den Kunden im Umfang des Selbstbehaltes in jedem Falle vorbehalten. Bei absichtlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung kann der Kunde im vollen Schadensumfang zur Rechenschaft gezogen werden.

11.7  Unabhängig von den Versicherungsleistungen hat der Kunde für schuldhaft verursachte Schäden einzustehen. Das gilt insbesondere für:

  • Schäden, die durch das Lenken eines edrive carsharing AG Fahrzeuges von Nicht-Kunden verursacht werden
  • Regressansprüche der Versicherung oder von edrive carsharing AG (z.B. aufgrund von Alkoholmissbrauch) Weitere Schadenersatzansprüche von edrive carsharing AG jeglicher Art bleiben vorbehalten.

11.8  Änderungen der Versicherungsbedingungen:

Änderungen der Versicherungsbedingungen und der Versicherungsleistungen sind seitens edrive carsharing AG mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen jederzeit möglich. Für nicht durch edrive carsharing AG beeinflussbare variable externe Kosten sind Änderungen mit einer Ankündigungsfrist von einer Woche möglich.

11.9  Im Versicherungsschutz liegt kein Verzicht von edrive carsharing AG auf vertragliche oder ausservertragliche Schadenersatzansprüche jeglicher Art gegenüber Kunden oder Dritten. Gegenüber dem Kunden behält edrive carsharing AG sich deren jederzeitige Geltendmachung vor.

12.  Soweit eine juristische Person (z.B. ein Verein) Kunde ist, wird sie hiermit ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass sie für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag haftet, ungeachtet der Frage, wer zum fraglichen Zeitpunkt die haftungsbegründenden Leistungen aus diesem Vertrag bezogen bzw. wer ein edrive carsharing AG-Angebot genutzt hat.

13.  VERKEHRSREGELVERLETZUNGEN

Die Polizei meldet Verkehrsbussen und Verletzungen der Verkehrsregeln durch den Kunden immer an edrive carsharing AG. edrive carsharing AG teilt der Polizei Name und Adresse des entsprechenden Kunden mit und stellt eine Gebühr für die Aufwendungen von edrive carsharing AG in Rechnung. Die Verfahrensführung mit allen Kostenfolgen (Vertretungskosten, Verfahrenskosten, Bussen usw.) obliegt dem Kunden.

14.  AUSLANDSFAHRTEN MIT DEM EDRIVE CARSHARING AG- FAHRZEUG

edrive carsharing AG Kunden dürfen mit dem reservierten Fahrzeug nur das nah angrenzende Ausland befahren (Deutschland, Österreich, Liechtenstein, Italien und Frankreich.

15.  ADRESS- UND NAMENSÄNDERUNGEN

Sämtliche Änderungen gegenüber den bei der Registrierung (d.h. beim Abschluss des Vertrages) gemachten Angaben (namentlich Namens- und Adressänderungen) sind edrive carsharing AG innert zehn Tagen per E-Mail zu melden. Bis zum Erhalt des neuen Namens bzw. der neuen Adresse gelten Mitteilungen von edrive carsharing AG an die letztbekanntgegebenen Namen bzw. an die letztbekanntgegebene Adresse als gültig zugestellt. Der Begriff «Adresse» erfasst sowohl die Post- und E-Mail-Adresse, als auch die Telefonnummer.

16.  SONSTIGE REGELUNGEN

16.1  edrive carsharing AG stellt kein Fahrzeug-Zubehör zur Verfügung (z.B. Lernfahrschilder, Kindersitze, Dachträger, Anhängerkupplung, Hundegitter, etc.).

16.2  edrive carsharing AG richtet sich bei der Verwaltung und Bearbeitung der personenbezogenen Daten nach den Vorschriften der Schweizer Datenschutzgesetzgebung. edrive carsharing AG ist berechtigt, zum Zweck des Vertragsabschlusses und der Abwicklung der gegenseitigen Vertragsleistungen Personendaten zu bearbeiten und entsprechende Datensammlungen anzulegen. Personendaten der Kunden dürfen nur im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit von edrive carsharing AG Dritten bekanntgegeben werden. Adresshandel ist ausgeschlossen.

16.3  edrive carsharing AG behält sich das Recht vor, sämtliche für die Prüfung (Bonitätsprüfung, Führerausweisprüfung, etc.) und Abwicklung des Vertrages und die Nutzung der Fahrzeuge erforderlichen Auskünfte bei öffentlichen Ämtern, Partnerunternehmen und Privaten einzuholen. Anmeldungen und Anträge können von edrive carsharing AG ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

16.4  Das Internet ist ein offenes, für jedermann zugängliches Netz. Entsprechend kann edrive carsharing AG die Vertraulichkeit von Daten bei der Übertragung über das Internet nicht gewährleisten. edrive carsharing AG setzt elektronische Kommunikationsmittel (z.B. Email) ein. Diese Medien sind teilweise öffentlich zugänglich. Daher kann edrive carsharing AG auch diesbezüglich die Vertraulichkeit bei der Übermittlung der Daten nicht gewährleisten.

16.5  Alle edrive carsharing AG-Fahrzeuge sind mit der für Schweizer Autobahnen notwendigen Autobahnvignette versehen. Andere in- und ausländischen Gebühren wie, Umweltplakette, Mautgebühren, Strassenverkehrsgebühren und ausländische Autobahnvignetten sind in der Dienstleistung nicht inbegriffen und können gegenüber edrive carsharing AG nicht geltend gemacht werden.

16.6  Fahrten in edrive carsharing AG-Fahrzeugen für Lernfahrten sind gestattet, sofern die Begleitperson die gesetzlichen Vorgaben des Strassenverkehrsgesetzes erfüllt und beide über ein registriertes Konto verfügen.

16.7  Belastungen und Gutschriften aus dem Ausland werden zum Wechselkurs am Tage der Gutschrift bzw. Belastung umgerechnet.

16.8  edrive carsharing AG behält sich vor, pro Kunden Nutzungslimiten einzuführen. Diese können bei Bedarf heruntergesetzt werden (wiederholte Zahlungsrückstände, Schadenfälle etc.).

16.9  edrive carsharing AG übernimmt keine Haftung für Schäden oder Unfälle, die der Kunde auf dem Weg zu oder auf einem Standplatz eines edrive carsharing AG-Fahrzeuges erleidet.

17.  SCHLUSSBESTIMMUNG

17.1  Im Interesse der ehrlichen und verantwortungsbewussten Kunden behält sich die edrive carsharing AG insbesondere vor, Kundenbeziehungen mit Kunden oder Gemeinden, die diese AGB nicht einhalten, ohne Angabe von Gründen aufzulösen. Dies gilt ebenfalls nach einem schweren Vergehen oder nach einem Schadenfall. Ziff. 10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Edrive carsharing bleibt vorbehalten.

17.2  edrive carsharing AG ist berechtigt, die vorliegenden AGB sowie die Tarife und Gebühren, des Dokuments «Leistungskatalog» und alle weiteren allgemein gültigen Bestimmungen von Edrive carsharing jederzeit einseitig zu ändern. Die Änderung wird den Kunden in geeigneter Form mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen mitgeteilt und gilt von diesem Datum an als von den Kunden zur Kenntnis genommen und genehmigt. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB, von edrive carsharing AG wird unter www.edrive carsharing.ch publiziert. Eine schriftliche Ausgabe kann bei edrive carsharing AG bezogen werden.

18.  Gerichtsstand

18.1  Für alle Streitigkeiten die aus diesem Vertrag entstehen, soweit nicht gesetzlich zwingend anderes bestimmt, gilt der Gerichtsstand Willisau.

19.  Salvatorische Klausel

19.1  Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB im Übrigen in keiner Weise davon berührt. edrive carsharing AG wird in diesem Fall die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch die wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt sinngemäss für den Fall, dass diese AGB eine Regelungslücke enthalten sollte.

edrive carsharing AG
07. September 2020